Ausweitung des KfW-Studienkredits ab 2013

KfW

Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 19. November 2012 bekannt gab, werden die bisherigen Leistungen des KfW-Studienkredits ab 2013 ausgeweitet und umfassen zudem einen größeren Anspruchsbereich. Nach Angaben der KfW werden ab April 2013 erstmals auch Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie Promotionen mit dem günstigen Kredit gefördert werden. Darüber hinaus werden mit der Ausweitung alle Studiengänge förderungsberechtigt sein. Das bedeutet, dass erstmals sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstudiengänge flexibel finanziert werden können. Studierende eines Fernstudiums in Teilzeit ermöglicht die Änderungen damit einen neuen Weg der Studienfinanzierung, da bisher ein Fernstudium nur gefördert wurde, sofern es nicht als „typischerweise berufsbegleitend“ eingestuft war. Zudem wird die Altersgrenze der Antragsteller auf 44 Jahre erhöht und schließt damit insbesondere Gruppen ein, die sich erst im späteren Verlauf dazu entscheiden (oder entschieden haben), ein Studium aufzunehmen oder einen bestehenden akademischen Grad zu erhöhen.

Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstandes der KfW-Bankengruppe sieht die erweiterte Ausrichtung des Studienkredites als wichtigen Schritt, um besonders postgraduale Studiengänge zu fördern und durch die Finanzierung zu ermöglichen.

Unabhängig von Einkommen und Bonität der Studierende gilt der KfW-Studienkredit als wichtige Finanzierungsmethode neben BAföG und Stipendien. Auch die Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan begrüßt die neue Ausrichtung des Studienkredites und sieht diese als unverzichtbare Ergänzung zu bisherigen Mitteln an:

„Von seiner Ausweitung profitieren alle, die aus dem Beruf heraus noch mal an die Hochschule zurückkehren oder mit einer Doppelbelastung wie der Kindererziehung den Mut zum Studium haben – kurz: alle, die Lebenslanges Lernen ernstnehmen […] Es ist daher auch ein Zeichen von Anerkennung, wenn sie alle künftig von Studienkrediten profitieren können.“

KfWEbenfalls neu ist die Möglichkeit, den KfW-Studienkredit für mehrere Studienvorhaben zu nutzen, sei es in während eines Studiums oder in der Rückzahlungsphase. Entscheidend dabei ist die bereits in Anspruch genommene Förderungssumme, bzw. die bereits zurückgezahlte Förderung. Besteht zwischen der in Anspruch genommenen Förderung und der möglichen eine Diskrepanz, so kann diese für ein weiteres Studienvorhaben in Anspruch genommen werden. Das Aussetzen der Rückzahlungsphase, während der erneuten Beanspruchung des Studienkredits ist nach Angaben der KfW möglich. Allein die maximale Grenze der Gesamtförderungssumme von 54.600 Euro, sowie die monatliche Finanzierungsbetrag von 650 Euro bleiben bestehen.

Förderung – Ja oder Nein?

Einen Antrag auf einen Studienkredit der KfW können laut den neuen Regelungen alle Personen stellen, die zum 01.04. oder 01.10.2013 maximal 44 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Familienmitglieder sind, auch wenn diese eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, ebenfalls berechtigt einen Antrag zu stellen sofern sie sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Darüber hinaus können auch Staatsangehörige der EU, sowie deren Familienmitglieder, welche sich mindestens drei Jahre im Bundesgebiet aufhalten den Studienkredit beantragen. Ebenfalls gefördert werden Bürger von so genannten „Bildungsinländer“, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Wie Eingangs schon erwähnt werden, ab dem 01.04.2013 neben den üblichen Vollzeit- auch Teilzeit-Studiengänge mittels des Kredits gefördert. Im genauen umfasst das grundständige Studiengänge (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) als Erst- & Zweit-Studiengang. Neu ist die Unterstützung der postgradualen Studiengänge (z.B. Master-Studium) und Promotionen. Die Förderung von Auslandssemestern ist ebenfalls möglich. Genaue Angaben über die Förderungshöhe, Dauer und Berechtigung findet man auf dem Merkblatt zum KfW-Studienkredit.

Es bleibt abzuwarten inwiefern sich die Neuregelung auf das Verhalten von möglichen Studierenden auswirkt, oder ob es überhaupt bis zu der allgemeinen Masse durchdringt. Letztlich bleibt der Studienkredit was er ist: Ein Kredit! Und auch wenn die Tilgung & Zinsätze gegenüber Studienkrediten von allgemeinen Banken wesentlich ansprechender sind (Zinssatzgarantie von 15 Jahren und maximale Tilgungsdauer von 10 Jahren), so sollte man sich jedoch zweimal überlegen ob man die Förderung wirklich benötigt. Besonders im Falle eines Fernstudiums, sollte man sich über den Anspruch des Studiums bewusst sein und sich nach alternativen Möglichkeiten in der Finanzierung erkundigen.

Über den Autor

Lars
Lars sammelte als Inhouse-SEO eines deutschen Reiseveranstalters erste Erfahrungen im Online-Marketing. Seit 2011 ist er zusammen mit Alicia Geschäftsführer der netzkonsorten GbR.

1 Kommentar zu "Ausweitung des KfW-Studienkredits ab 2013"

  1. Wie bei allen anderen Krediten auch, sollte man sich genau überlegen, ob dieser unbedingt nötig ist oder nicht, schließlich geht es doch um eine große Verbindlichkeit die mit Verpflichtungen verbunden ist. Sollte man keine andere Alternative als einen Kredit sehen, lohnt sich dennoch auch ein Vergleich mit anderen Angeboten.

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*