Fernuni Hagen: Anrechnung von Studienleistungen

Eigentlich hätte man ja schon früher drauf kommen können, aber erst durch einen Kommentar von Wolfgang habe ich es überhaupt in Erwägung gezogen, zu versuchen, meine früheren Studienleistungen eventuell auf mein Wiwi-Studium anrechnen zu lassen. Sicher, ob ich es überhaupt mache oder machen sollte, bin ich mir jedoch noch nicht. Bevor ich im Oktober angefangen habe, Wirtschaftswissenschaften an der Fernuni Hagen zu studieren, habe ich ein Präsenzstudium an der Leuphana Universität in Lüneburg gemacht und Wirtschaftspsychologie studiert.

Kurzer Exkurs zum Bachelorstudium Wirtschaftspsychologie: Ich habe mich damals für diesen Studiengang entschieden, weil ich eine kaufmännische Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Sparkasse gemacht habe und irgendetwas wirtschaftliches studieren wollte, außer BWL. Damals hielt ich nicht besonders viel von BWL, weil das ja sowieso alle studiert haben und es mir etwas zu trocken erschien. Dennoch wollte ich auf den wirtschaftlichen Aspekt nicht verzichten und so blieben Studiengänge, wie Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik übrig. Damals ging ich nach dem Ausschlussprinzip vor und entschied mich für Wirtschaftspsychologie – Einen wunderbaren Misch-Studiengang, von allem etwas aber irgendwie doch nichts ganzes.

Wie ich ja bereits berichtet habe, wurde mein ursprüngliches Vorhaben, an der Fernuni Hagen den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften schnell mit einer Absage zum Master zunichte gemacht, da mein Erststudium über keinen ausreichenden Anteil an BWL-Inhalten verfügte. Daher nahm ich gerne die Alternative an:

“Möglicherweise kommt für Sie die Zulassung zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft in Betracht.”

Damit verschiebt sich der Master ja nur um ein paar Jährchen ;).

Übrigens hat mir meine Freundin, mit der ich damals zusammen Wirtschaftspsychologie studiert habe, am Wochenende erzählt, dass Sie sich für den Master in Psychologie beworben hat und ebenfalls abgelehnt wurde, da ihr Erststudium über keine aureichenden Psychologieinhalte verfüge.

Soviel also zum Thema Wirtschaftspsychologie. Wobei man natürlich auch den Masterstudiengang in Wirtschaftspsychologie belegen könnte, dieser jedoch entweder ein Präsentstudium inkl. Jobpause bedeuten oder ein Fernstudium bei privaten Anbietern mit entsprechend hohen Kosten bedeuten würde.

Daher ist es schon ok, dass ich jetzt erstmal ein Zweitstudium mache, schließlich gibt es ja auch einen Grund für die Absagen. Wahrscheinlich hätten wir im Masterstudiengang ein richtiges Problem ,wenn man erst feststellen müsste, dass einem noch diverses Basic-Knowhow fehlt.

Dennoch könnte man versuchen, die Studienleistungen aus dem Erststudium anrechnen zu lassen.

Mir war zwar bekannt, dass diese Möglichkeit besteht, ich habe sie jedoch bisher nicht wirklich in Erwägung gezogen, da ich der Meinung war, dass es besser wäre, einfach das komplette Studium zu absolvieren, inklusive aller Kurse und Module, um auch längst vergessenes Wissen wieder auffrischen zu können und dies nicht durch Anrechnung von Studienleistungen zu umgehen. Dennoch könnte eine Anrechnung von Studienleistungen vorteilhaft sein.

Anrechnung von Studienleistungen an der Fernuni Hagen

Grundsätzlich werden an der Fernuni Hagen die Möglichkeit, gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, in dem gleichen Studiengang gemäß § 63 Absatz 2 des Hochschulgesetzes schon von Amts wegen angerechnet.

(2)  Leistungen, die an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem Studiengang erbracht worden sind, werden in dem gleichen Studiengang an der Hochschule von Amts wegen angerechnet.
Leistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien im Geltungsbereich des Grundgesetzes sind bei Gleichwertigkeit anzurechnen; dies gilt auf Antrag auch für Leistungen an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes.
Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen auf einen Studiengang anrechnen.

Egal, ob man an anderen Hochschulen nun exakt denselben Studiengang oder einen anderen Studiengang studiert hat oder ob man an der Fernuni Hagen bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben war – in all diesen Fällen gilt das Prinzip der Gleichwertigkeit. Es muss daher sichergestellt sein, dass die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang bereits erbrachten Leistungen, mit den Leistungen im gewählten Studiengang vergleichbar, bzw. gleichwertig sind.

Wann sind erbrachte Studienleitungen gleichwertig?

Von einer Gleichwertigkeit bereits erbrachter Studienleistungen kann i.d.R. dann gesprochen werden, sie

„in Inhalt und Umfang den Anforderungen und den vermittelten Kompetenzen des gewählten Studiengangs an der FernUniversität im Wesentlichen entsprechen.“

Hierbei entscheidet der Prüfungsausschuss des gewählten Studiengangs, ob bereits erbrachte Studienleistungen gleichwertig und somit anrechenbar sind.

In meinem Fall wäre es also der Prüfungsausschuss des Studiengangs Wirtschaftswissenschaft. Das Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät ist somit in Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen der richtige Ansprechpartner und entscheidet auch über eine eventuelle Anrechnung. Möchte man sich nach einem Studium an der Fernuni Hagen an einer anderen Hochschule einschreiben und die an der Fernuni erbrachten Leistungen anrechnen lassen, wird dies von der anderen Hochschule entschieden. Die Fernuni kümmert sich daher nur um Anrechnungen von Studienleistungen auf das Studium an der Fernuni selbst.

Voraussetzungen für die Anrechnung von Studienleistungen

Um frühere Studien- und Prüfungsleistungen an der Fernuni Hagen anrechnen zu lassen, muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät, bei mir wäre es der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, geschickt werden. Dieser Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

  • Die Matrikelnummer, den Hörerstatus und den Studiengang, in den man an der Fernuni Hagen eingeschrieben ist
  • Die Module, Fächer oder  sonstige Leistungen, für die man eine Anrechnung beantragen möchte
  • Beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder der Leistungsscheine
  • Kontaktdaten, wie Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, unter der man tagsüber erreichbar ist

Hat man sich noch für keinen Studiengang entschieden oder eingeschrieben, möchte aber dennoch abklären, ob frühere Studienleistungen angerechnet werden könnten, kann man diese Auskunft auch vor der Immatrikulation erhalten. Das finde ich eigentlich ganz gut, da man von der möglichen Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen u.U. auch die Wahl des Studiengang abhängig machen möchte.

So wäre es bei mir z.B. auch denkbar, dass BWL-Module aus meinem Erststudium nicht auf ein Studium der Wirtschaftswissenschaft angerechnet werden können, eine Anrechnung von Psychologie-Modulen jedoch durchaus auf ein Psychologie-Studium an der Fernuni möglich wäre. Ok, ich war mir bei der Wahl des Studiengangs an der Fernuni Hagen schon ziemlich sicher, daher scheidet diese Möglichkeit für mich aus, aber für andere Studieninteressierte, die sich noch nicht festgelegt haben, könnte eine Klärung bzgl. einer möglichen Anrechnung von Studienleistungen hilfreich für die Entscheidung sein.

Doch auch für die reine Auskunft über eine mögliche Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen sind entsprechende Nachweise, wie Zeugnisse vorzulegen, da die Auskunft des Prüfungsausschusses rechtsverbindlich ist.

Welche Studien- und Prüfungsleistungen können angerechnet werden?

Angerechnet werden können nur gleichwertige Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, d.h. an wissenschaftlichen Hochschulen, Fachhochschulen oder Berufsakademien. Studienleistungen auf einer Berufs- oder Schulausbildung oder anderen Weiterbildungsmaßnahmen durch Seminare oder Fernkurse (z.B. bei SGD) können nicht angerechnet werden. Die Studienleistung muss also akademischer Natur sein und im Rahmen eines akademischen Studiums erbracht worden sein.

In den Bachelorstudiengängen können dann die Pflichtmodule, ggf. das Seminar und die Bachelorarbeit angerechnet werden. Bei den Wahlpflichtmodulen ist keine Anrechnung möglich, diese muss man also absolvieren.

Können auch Studienleistungen für einzelne Kurse angerechnet werden?

Nein, eine Anrechnung von früheren Studienleistungen ist nur für ganze Module oder Fächer möglich, eine Anrechnung auf Teile dieser, wie z.B. auf Kurse, ist daher nicht möglich. Denn auch die Prüfungen werden für das gesamte Modul oder Fach geschrieben und sind ebenfalls nicht teilbar.

Werden meine alten Noten angerechnet?

Studien- und Prüfungsleistungen, die man an einer anderen Hochschule erbracht hat, werden ohne Noten angerechnet. Die Anrechnung erfolgt deshalb ohne Noten, da man die Notenskalen und Bestehensregelungen, bzw. Voraussetzungen nur schwer zwischen verschiedenen Hochschulen vergleichen kann und eine 2,3 an der Fernuni Hagen evtl. einer anderen Leistung entspricht, als eine 2,3 an der Uni Lüneburg. Das heißt für mich, dass ich im Falle einer Anrechnung meiner bisherigen Leistungen aus dem Wirtschaftspsychologie-Erststudium, keine Note für das Modul erhalten würde. Ob das nun gut oder schlecht ist, käme natürlich auf die Note an, die ich in der Prüfung geschrieben hätte ;).

Wie es mit der Anrechnung von an der Fernuni erbrachten Studienleistungen aussieht, weiß ich nicht genau, ich gehe aber mal davon aus, dass  dann auch die bisherigen Noten angerechnet werden, da innerhalb der Fernuni ja eine Vergleichbarkeit der Leistungen gegeben ist.

Welche Nachweise sind bei Anrechnung von Studienleistungen anderer Studiengänge zu erbringen?


Wie bereits erwähnt, muss bei einer Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen an Unis oder FHs die Gleichwertigkeit der Studienleistungen gewährt sein.

Damit sich die Fernuni ein möglichst umfassendes Bild der erbrachten Leistungen in anderen Studiengängen machen kann, sind neben den bereits genannten Unterlagen und Angaben auch noch weitere Nachweise zu erbringen. Zu diesen können z.B. Stundentafeln, detaillierte Inhaltsaufstellungen, Inhaltsverzeichnisse oder Auszüge aus Studienführern sein. Jedenfalls muss aus diesen Nachweisen hervorgehen, welcher Stoff im Erststudium behandelt wurde, wie hoch der Umfang in Semesterwochenstunden (SWS) war und wie die erbrachte Prüfungsleistung aussah.

Dies könnte sich u.U. etwas schwierig gestalten. Wenn ich mal so überlege, woher ich jetzt diese ganzen Unterlagen herbekommen sollte…keine Ahnung. Wahrscheinlich würde mir das Prüfungsamt der Leuphana Universität Lüneburg da sicherlich Hilfe und Infos bieten, aber dies ist auch wieder mit hohem Aufwand verbunden. Mal ganz abgesehen davon, dass ich sämtliche Unterlagen aus meinem Erststudium (außer den Büchern) im Zuge meines Umzugs nach Hamburg feierlich vernichtet habe.

Wobei diese wahrscheinlich ohnehin nicht viel geholfen hätten, da sowohl Kopien aus den Vorlesungsverzeichnissen, als auch der Verweis auf die Homepage der früheren Hochschule nicht ausreichen. Umso aussagekräftiger die der Fernuni vorgelegten Unterlagen sind, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gleichwertigkeit und eine Anrechnung der früheren Studienleistungen ausgesprochen wird.  Die Vorlage möglichst aussagekräftiger und umfassender ausgedruckter Unterlagen, aus denen möglichst genau Art und Umfang der Studien- und Prüfungsleistung hervorgeht, sind für eine mögliche Anrechnung somit das A und O.

Welche Nachteile hat die Anrechnung von Studienleistungen anderer Hochschulen?

Der Nachteil bei der Anrechnung von Leistungen anderer Hochschulen – die ohne Noten erfolgt – wäre, dass man die angerechneten Leistungen dann nicht mehr dazu verwenden könnte, „nicht ausreichende“ Leistungen zu kompensieren. Dies betrifft die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge an der Fernuniversität, wie die Bachelor- und Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaft und Volkswirtschaftslehre.

Hier hat man bei den Wahlpflichtmodulen nämlich die Möglichkeit, zum Bestehen von sechs Wahlpflichtmodulen, insgesamt Klausuren in acht Wahlpflichtmodulen zu absolvieren und seine Note zu verbessern. Die Versuche sind natürlich auch dafür gedacht, falls man durchgefallen ist, aber man hat auch die Chance, diesen Freiversuch zur Notenverbesserung zu nutzen. Dabei würde die Note aus der ersten Prüfung auch dann erhalten bleiben, wenn man in der zweiten Prüfung ein schlechteres Ergebnis erzielt. In die Gesamtbewertung gehen dann die sechs Wahlpflichtmodule mit der besten Bewertung ein.

Insofern ist es schon auch von Vorteil, alle Modulprüfungen zu schreiben, um mit „nicht ausreichend“ bewertete Prüfungen auszugleichen. Fällt man z.B. einmal durch, kann man die Prüfung entweder wiederholen oder durch eine bestandene Prüfung in einem anderen Wahlpflichtmodul ausgleichen.

Wurden jedoch bereits Studien- und Prüfungsleistungen (ohne Noten) angerechnet, berechnet sich die Gesamtnote lediglich aus den an der Fernuni erzielten Prüfungsergebnissen. Die Gesamtnote könnte dann u.U. schlechter ausfallen (muss sie aber nicht!).

Kann eine Anrechnung von Studienleistungen widerrufen werden?

Nein. Wurde die Anrechnung von Studienleistungen durch einen positiven Bescheid bestätigt, ist sie unwiderruflich. D.h., dass man dann auch in den jeweiligen angerechneten Modulen/Fächern keine Prüfungen mehr ablegen kann.

Können angerechnete Module dennoch belegt werden?

Ja. Falls eine Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen für ein Modul/Fach erfolgt ist, kann dieses dennoch belegt werden. Das finde ich super, denn schließlich ist es auch wichtig, dass man trotz Anrechnung die in den Modulen vermittelten Inhalte mitbekommt und ggf. auffrischen kann. Man kann sogar die Einsendearbeiten bearbeiten und zur Korrektur verschicken. An der Modulprüfung kann man jedoch nicht teilnehmen.

Fazit

Eine Anrechnung früherer Studienleistungen aus meinem Erststudium hätte sowohl Vor-, als auch Nachteile:

VorteileNachteile
Modulprüfung entfälltFreiversuch zur Notenverbesserung entfällt
Kosten sparen (bei Nichtbelegung des angerechneten Moduls)Keine Anrechnung von Noten
Evtl. kürzere StudiendauerUnterlagen zusammensuchen
Informationsverlust (bei Nichtbelegung des angerechneten Moduls)

Ich habe mir auch nochmal die Prüfungsleistungen, bzw. Fächer meines Erststudiums angeschaut und überprüft, welche davon ich überhaupt auf mein Wiwi-Fernstudium anrechnen lassen könnte und aus meiner Sicht käme da keines in Frage. Das Problem ist einfach, dass die Leistungen aus meinem Erststudium den Leistungen der jeweiligen Modulprüfung entsprechen müssten.

Nehmen wir z.B. das Fach „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“, welches ich im Erststudium hatte. Dieses stellt (wenn überhaupt) nur einen Teil des Moduls „Einführung in die Wirtschaftswissenschaft“ dar. Und auch bei dem Fach „Statistik für Psychologen“ sehe ich wenig Chancen, da Statistik im Wiwi-Fernstudium sicherlich umfangreicher ist und das Modul zudem auch noch aus dem Kurs „Lineare Algebra und Analysis“ besteht.

Da im Bachelorstudium sowieso nur die Pflichtmodule angerechnet werden könnten, sieht es bei mir also ziemlich mau aus, was die Anrechnung meiner früheren Studienleistungen angeht. Zudem würde ich die Module (auc hbei Anrechnung) nochmals belegen, einfach, um den Lernstoff aufzufrischen. Und wenn ich schon für das Modul bezahle, dann gehe ich auch zur Prüfung.

Somit bleibt also alles beim Alten: Eine Anrechnung meiner Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Erststudium fällt weg und ich mache, wie gehabt, in langsamen, aber stetigen Schritten weiter ;).


Über den Autor

Alicia
Hier schreibt Alicia, 36 aus dem schönen Geesthacht an der Elbe. Im WS 2010/11 habe ich ein WiWi-Fernstudium an der Fernuni-Hagen begonnen - Und bereits nach 18 Monaten erfolgreich abgebrochen. Die Gründe: Eine voreilige Entscheidung, berufliche Veränderungen und die Einsicht, dass nicht jeder der geborene Fernstudent ist. In meinem Blog berichte ich über persönliche Erfahrungen, Eindrücke, Probleme und Fragen aus meiner Fernstudienzeit, sowie allgemeine Informationen und News rund um das Thema Fernstudium und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge. Mein Ziel ist es, Studieninteressierte bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, damit das Projekt Fernstudium auch ein nachhaltiger Erfolg wird.

2 Kommentare zu "Fernuni Hagen: Anrechnung von Studienleistungen"

  1. Hallo, Alicia!

    Ich hab mir den Studienplan der Uni Lüneburg in Wirtschaftspsychologie (Bac.) angeschaut. Und muss feststellen , dass die Zusammenstellung der Fächer nicht unbedingt eine Anrechnung bei der FernUni Hagen leicht macht.
    Die Fächer sind mit ECTS-Punkte von 5, 10 und 15 ECTS bewertet, was schon eine Anrechung erschwert! Bei der FernUni sind es durchgänig 10 ECTS Punkte auch für die Bac. Arbeit und die Seminararbeit, nur die Masterarbeit hat 20 ECTS- Punkte also einen Arbeitsumfang von 900h!
    ( Wirtschaftspsychologie hätte ich mir mehr mit Schwerpunkt BWL vorgestellt, mit Buchführung und Kostenrechnen usw…. als Grundlage. Man muß ja nach dem Studium auch was vorzeigen können um eine vernüftige Anstellung zu bekommen.)

    Aber ich finde die Einf. in Betriebswirtschaft hättest du dir anrechnen lassen können/sollen.

    Und auf jedenfall die Bac. Arbeit, die würde ich mit anrechnen lassen! Hat anscheinend bei dir 15 ECTS statt 10 an der FernUni Hagen

    PS.

    Hast du mit den Prüfungsamt das alles oben durchgesprochen?

    Gruß Wolfgang

  2. Hallo Wolfgang,

    danke erstmal, dass du dir die Mühe gemacht hast, dir den Studienplan meines Wirtschaftspsychologie-Studiums anzuschauen ;).

    Ja, mit BWL hatte das Studium nicht wirklich viel zu tun. Man hat dort eher nur an der BWL-Oberfläche gekratzt. Im Vergleich dazu ist das Wiwi-Fernstudium an der Fernuni deutlich umfangreicher, detaillierter und anspruchsvoller.

    Ich habe beim Prüfungsamt zwar noch keinen Versuch bzgl. der Anrechnung gestartet,aber vielleicht sollte ich das wirklich mal tun. Mehr als schiefgehen kann es ja nicht und vielleicht erspare ich mir damit ja sogar etwas Stress.

    Danke nochmal für den Hinweis, ich werd´mal beim Prüfungsamt anklopfen und dann berichten, was dabei herausgekommen ist ;).

    Viele Grüße,

    Alicia

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