(Fern)studium und Krankenversicherung

Das mit der Krankenversicherung während eines Fernstudiums ist ja so eine Sache und man muss schon ein bisschen recherchieren, um da klar durchzublicken… Grundsätzlich muss jeder Student in Deutschland (egal, ob er an einer Präsenzuni studiert oder ein Fernstudium macht), krankenversichert sein. Auch ich musste bei meiner Einschreibung bei der Fernuni Hagen eine Versicherungsbescheinigung meiner Krankenversicherung vorlegen.

Zuerst habe ich bei der Immatrikulation einfach eine Kopie meiner Versicherungskarte hingeschickt und später hat die Fernuni mir noch ein Schreiben zugeschickt, welches meine Krankenkasse ausfüllen musste. Dieses habe ich dann wieder an die Fernuni zurückgeschickt.

Aber wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung bei Studenten?

Während des Studiums bestehen diverse Möglichkeiten, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Man kann sich entweder über die Familienversicherung versichern lassen, eine spezielle studentische Krankenversicherung abschließen oder sich für eine freiwillige Krankenversicherung für Studenten entscheiden.

Familienversicherung

Die gesetzliche Familienversicherung kann man als Student bis zu seinem 25. Geburtstag nutzen. Man ist dann praktisch zum „Nulltarif“ versichert (ok – die Eltern müssen zahlen ;), aber das müssen sie ja meist ohnehin…). Man ist dann praktisch über die Familienversicherung der Eltern mitversichert.

Typisches Beispiel für die Familienversicherung wäre, wenn man direkt nach dem Abi ein Studium anfängt. I.d.R. ist man dann nämlich noch unter 25 und erfüllt damit die Altersgrenze. Fällt zwischen Abi und Studium der Wehrdienst kann Dauer des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes auf die Altersgrenze angerechnet werden. Diese verlängert sich dann dementsprechend. Aber nach dem 25. Geburtstag ist ein Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung (auch bei anrechenbarer Wehr- oder Zivildienstzeit) leider nicht mehr möglich.

Wie ist das jetzt, wenn jemand während des Studiums geheiratet hat? Das war z.B. bei meiner Freundin der Fall. Dann ist man zwar nicht mehr über die Familienversicherung der Eltern versichert, man kann sich dann aber kostenlos über die Familienversicherung des Ehepartners versichern lassen, der ja gesetzlich krankenversichert ist. Die Versicherung über den Ehepartner ist dann auch zeitlich unbefristet. Und auch die Kinder von versicherten Studenten sind automatisch kostenlos familienversichert. Dies ist bei den privaten Krankenversicherungen z.B. nicht der Fall.

Eine weitere Grenze, die man als Student erfüllen muss, um sich über die Familienversicherung versichern zu lassen ist die Einkommensgrenze.

Das Einkommen eines Studenten darf bei der Familienversicherung die Grenze von 365,00 €/Monat nicht überschreiten. Bei geringfügigen Beschäftigungen (400,- € Jobs) erhöht sich die Einkommensgrenze auf 400,00 €/Monat. Diese beiden Einkommensgrenzen dürfen höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Monaten überschritten werden ohne, dass sich etwas ändert. Das könnte z.B. eintreten, wenn man während der Semesterferien mehr arbeitet und dementsprechend mehr verdient.

Zum Einkommen zählen aber nicht nur die direkten Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis, sondern auch noch Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung etc. Auf diese Einkommensgrenzen wird auch noch die jährliche Werbungskostenpauschale (bei nichtselbstständiger Arbeit)  in Höhe von 920,- € Arbeitnehmerpauschalbetrag im Jahr  (76,66 €/Monat) angerechnet. Hat man Einnahmen aus Kapitalvermögen, dann wird der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,- €/Jahr abgezogen. Beide Pauschalen werden unabhängig davon abgerechnet, ob auch wirklich Werbungskosten angefallen sind. Hat man jedoch höhere Ausgaben gehabt, muss man diese einzeln Nachweisen (dafür dann auch die Belege aufheben!).

Was ist nun, wenn man über 25 Jahre alt ist oder die Einkommensgrenzen überschreitet? Dann tritt die studentische Krankenversicherung in Kraft.

Die studentische Krankenversicherung

Ist man als Student über 25 Jahre alt oder verdient mehr als 365,00 €/Monat, bzw. 400,00 €/Monat bei Minijobs, kann man sich über die günstige studentische Krankenversicherung versichern lassen. Doch auch hier sind Grenzen zu beachten. Erstens besteht die studentische Krankenversicherung nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs (also einen Tag vor dem 30. Geburtstag).

Eine Verlängerung der studentischen Krankenverischerung über diese Grenzen hinaus ist unter bestimmten Umständen möglich und in folgenden Fällen auch von der jeweiligen Krankenkasse zu prüfen:

  • Abeistung von Grundwehr- bzw. Zivildienst
  • Mitarbeit in Hochschulgremien
  • Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS
  • Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  • Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)
  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium (Abitur) über den zweiten Bildungsweg
  • Notwendiges (!) Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium (Erhöhung der Berufschancen durch ein zweites Studium genügt nicht)
  • (Längere) Krankheit
  • Behinderung
  • Betreuung behinderter Familienangehöriger

Liegt einer dieser Umstände vor, so sollte man auch hier zum Nachweis die entsprechenden Unterlagen aufheben und bei der Krankenkasse zur Prüfung einreichen können.

Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt und daher bei jeder Krankenkasse gleich.  Sie betragen aktuell 53,40 € für die Krankenversicherung + 11,26 € für die Pflegeversicherung (kinderlose Studierende über 23 Jahre).  Der Beitrag zur Pflegeversicherung für alle anderen Studenten (z.B. Eltern oder Studenten unter 23 Jahren) beträgt einen verminderten Satz von 9,98 €/Monat.

Insgesamt zahlt man als Student in der studentischen KRankenversicherung also 66,04 €/Monat ein (bzw. 64,76 € für Studenten mit Kind). Je nachdem bei welcher Krankenkasse man ist, kommt auch noch der Zusatzbeitrag dazu….

Studenten in der studentischen Krankenversicherung, die Bafög erhalten, führen die Kosten für die Versicherung zu einer Erhöhung Eures Bafög-Bedarfs, aber maximal bis zu 54,- €. Ist die Möglichkeit der Familienversicherung aber durch ein höheres Einkommen durchs Jobben verloren gegangen, gibt es leider keine Erhöhung des Bafög-Satzes. Wer aber über das Bafög Anspruch auf diesen Zuschlag hat, erhält, wie bereits erwähnt 54,- € für die Krankenversicherung (Zusatzbeiträge bleiben außen vor) und für die Pflegeversicherung 10,-  €.

Weitere Infos zum Bafög-Bedarf findet man auch unter www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/bedarf.html.

Spätestens nach dem 30. Geburtstag, bzw. nach Beendigung des 14. Fachsemesters (ohne Urlaubssemester) scheidet man als Student aus der studentischen Krankenversicherung aus und kann, bzw., sollte sich freiwillig versichern. Bei Studiengangswechsel oder Beginn eines Zweitstudiums fängt die Zählung der Fachsemester von Vorne an. Die Fachsemester werden nur dann addiert, wenn es sich um den gleichen Studiengang handelt (z.B. wenn man nach dem Bachelor den Master anschließt). In dem Fall müsste man sich nicht freiwillig versichern lassen, solange man unter 30 Jahre alt ist.

Fällt der 30. Geburtstag mitten in das Semester, dann endet die studentische Krankenversicherung mit dem offiziellen Semesterende (Dies ist auch bei Ablauf des 14. Fachsemesters der Fall). Falls keiner dieser Fälle eintritt, endet die studentische Krankenversicherung automatisch einen Monat nach Ablauf des Semesters, in dem man seinen Abschluss macht.

Die Freiwillige Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung für Studenten tritt meist dann in Kraft, wenn man während des Studiums das 30. Lebensjahr überschritten hat, das 14. Fachsemester beendet ist und man keinen Grund zur Verlängerungen der studentischen Krankenversicherung vorlegen kann.

Dann kann man sich innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der studentischen Krankenversicherung übergangsweise (für maximal 6 Monate) freiwillig zum vergünstigten Studententarif versichern lassen. Verpasst man diese 3-Monats-Frist, kann man sich nicht mehr gesetzlich krankenverischern lassen, sondern muss zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Als Voraussetzung für die freiwillige Krankenversicherung gilt, dass man in den letzten 12 Monaten durchgängig oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss.

Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung richten sich ebenfalls nach dem Brutto-Monatseinkommen. Liegt dieses unter 840,00 € Brutto/Monat betragen die Beiträge 87,61 € für die Krankenversicherung + 18,22 € Pflegeversicherung (für kinderlose Studierende über 23 Jahre), bzw. 16,15 € für alle anderen Studenten (z.B. Eltern).

Ist das monatliche Brutto-Einkommen höher als 840,00 € zahlt man für die freiwillige Studentenversicherung 10,43% auf das Bruttoeinkommen und für die Pflegeversicherung 2,2% für kinderlose Studenten über 23, bzw. 1,95% für alle anderen Studierenden.

Nach Ablauf der Übergangsfrist von 6 Monaten, kann man einfach in die „normale“ freiwillige Krankenversicherung wechseln. Wenn man immer noch Student ist und nicht übermäßig viel verdient, gibt es auch hier noch spezielle Konditionen für Werkstudenten abgreifen (das sog. Werkstudentenprivileg). Dabei zahlt man nur den Mindestbetrag für freiwillige Versicherte, welcher bei einheitlich 120,12 € (Beitragsprozentsatz von 14,3% für freiwillig versicherte Mitglieder ohne Krankengeldanspruch angewendet auf die 840 € gesetzliche Mindestgrenze).

Ansonsten wird man bzgl. der Krankenversicherung als normaler Angestellter behandelt.

Krankenversicherung & Fernuni Hagen

Wie sieht es nun mit der Krankenversicherung bei einem Fernstudium an der Fernuni Hagen aus? Während meines Erststudium war ich auch noch unter 25 und ganz normal über die Familienversicherung meiner Eltern mitversichert. Danach habe ich gearbeitet und wie jeder Angestellter seine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Nun bin ich Fernstudentin in Teilzeit und musste mich auch erstmal bzgl. der Krankenkasse informieren. Obwohl ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass alles so weiterläuft, wie es jetzt ist. Aber die Frage, ob ich als Teilzeitstudentin an einer Fernuni auch Anspruch auf vergünstigte Krankenkassentarife habe, kam schon auf.

Nachdem ich etwas recherchiert habe, sieht es so aus: Bei einem Vollzeitstudium an der Fernuni Hagen nimmt das Fernstudium i.d.R. die meiste Zeit ein, man ist also in erster Linie Student und evtl. nur neben dem Fernstudium als studentische Aushilfe etc. tätig und damit nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In dem Fall  kann man sich studentisch krankenversichern lassen und hat unter bestimmten Umständen sogar Anspruch auf Bafög.

In meinem Fall ist es leider nicht so, denn ich bin Teilzeitstudentin. Diese sind i.d.R. voll berufstätig – so, wie ich auch – und daher haben Teilzeitstudenten keinen Anspruch auf günstigere Krankenkassenbeiträge im Rahmen der studentischen Krankenversicherung und auch keinen Anspruch auf Bafög. ok, hätte ich mir auch denken können, schließlich bekomm´ ich nicht einmal die HVV-Monatskarte zum Studententarif… :(.

Wäre ich auch bei einem Vollzeitstudium voll berufstätig (wovon die Fernuni abrät, weil es kaum zu schaffen ist), hätte ich auch keinen Anspruch auf die studentische Krankenversicherung. Das Alter und die Einkommensgrenzen sind hier ausschlaggebend.

Ansonsten hätte ich gedacht, dass ich einfach diesen Werkstudentenprivileg nutzen könnte, aber auch dieser gilt nicht, wenn man in Teilzeit studiert.

Lange Rede, kurzer Sinn: Alles bleibt, wie es ist und ich bin jetzt etwas schlauer (oder auch verwirrter…), was diese ganze Krankenversicherungssache angeht ;).

Über den Autor

Alicia
Hier schreibt Alicia, 36 aus dem schönen Geesthacht an der Elbe. Im WS 2010/11 habe ich ein WiWi-Fernstudium an der Fernuni-Hagen begonnen - Und bereits nach 18 Monaten erfolgreich abgebrochen. Die Gründe: Eine voreilige Entscheidung, berufliche Veränderungen und die Einsicht, dass nicht jeder der geborene Fernstudent ist. In meinem Blog berichte ich über persönliche Erfahrungen, Eindrücke, Probleme und Fragen aus meiner Fernstudienzeit, sowie allgemeine Informationen und News rund um das Thema Fernstudium und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge. Mein Ziel ist es, Studieninteressierte bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, damit das Projekt Fernstudium auch ein nachhaltiger Erfolg wird.

4 Kommentare zu "(Fern)studium und Krankenversicherung"

  1. Christian | fernstudi.net | 15. Oktober 2010 um 16:13 | Antworten

    Hi Alicia,

    schöne und nützliche Zusammenfassung, gleich mal getwittert 🙂

    Grüße
    Christian

  2. Deine Artikel sind immer wieder hilfreich! Weiter so 🙂

  3. Super, jetzt blick ich da auch mal durch 😉

  4. Vielen Dank für diesen Artikel zu Versicherungen beim Fernstudium. Gut zu wissen, dass trotzdem das Werkstudentenprivileg gilt. Ich werde mich noch einmal näher von einem Versicherungsmakler beraten lassen, wie ich mich am besten nun versichern sollte.

Schreibe einen Kommentar zu Ben Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*