Fernstudium-Verträge: Kleingedrucktes unter der Lupe

Vertrag unter der Lupe

Fernstudiengänge bieten Berufstätigen eine flexible Möglichkeit, sich nebenberuflich weiterzubilden.

Gerade im akademischen Bereich werden so viele Fernstudien-Verträge geschlossen wie nie zuvor. So ist die Anzahl an Fernstudenten laut aktueller Fernunterrichtsstatistikseit seit 2003 von 58.810 Teilnehmern kontinuierlich auf stolze 144.966 Teilnehmer im Jahr 2011 gestiegen.

Das Fernstudien-Angebot wächst entsprechend mit. Insgesamt 16 staatlich anerkannte Fernhochschulen und 80 Präsenzhochschulen mit Fernstudienangeboten waren 2011 auf dem Fernstudien-Markt präsent.

Bei 446 staatlich zugelassener Fernstudiengängen wird nahezu jeder Themenbereich bedient. Von Wirtschaft, über Technik bis hin zu Gesundheit und Sozialem  – Bei dem breiten Angebot wird jeder Studieninteressierte fündig.

Trifft der Wunsch, sich persönlich oder beruflich weiterqualifizieren zu wollen, auf die Angebote und verheißungsvollen Versprechungen der Fernstudien-Anbieter, ist die Verlockung, ein Fernstudium aufzunehmen groß.

Studieren, ohne den Arbeitsplatz aufzugeben und auf das Einkommen zu verzichten, lernen, wann und wo man will und den Rhythmus dabei selbst bestimmen – Klingt doch toll. Welche Präsenzhochschule kann das schon bieten?

Ein Fernstudium hört sich machbar an…

Fernstudium

Diesen „Ass im Ärmel“ spielen auch die Fernlehrinstitute gekonnt aus. Die Euro-FH hat ihr Studienangebot „optimal auf die Bedürfnisse von Berufstätigen zugeschnitten“ und bietet „große zeitliche Flexibilität„. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Studienaufnahme „auch ohne Abitur“ möglich.

Bei AKAD ist das Fernstudium „auf jeden Fall gut mit Ihrer Arbeit und Ihrem Privatleben vereinbar„.  Wer es bis zum Abschluss schafft, darf sich freuen: „Die Perspektiven sind glänzend: Bei AKAD schaffen 96 Prozent ihren Abschluss auf Anhieb!“. Trotz der „fairen Konditionen“ geht man „keinerlei Risiko“ ein. Schließlich hat man im Rahmen der vierwöchigen kostenlosen Testphase die Möglichkeit, die Leistungen und den Service auszuprobieren.

An der Wilhelm Büchner Hochschule ist Zeitdruck ein Fremdword. Hier kann man „problemlos schneller oder langsamer studieren als es der Regelablauf vorsieht„. Das Lerntempo bestimmt man selbst. Zudem hat man die Möglichkeit, „die Regelstudienzeit ohne zusätzliche Gebühren um mindestens 50 % [zu] überziehen„.

Warten bis zum nächsten Semesterbeginn? Nicht an der APOLLON Hochschule. Der Studienbeginn ist „jederzeit“ möglich. Trotz des Lernens auf Distanz wird man während der Studienzeit nicht alleine gelassen: „Während des gesamten Studiums werden Sie individuell von unserem Hochschulteam begleitet […]  Ihre individuelle Betreuung ist uns wichtig und wird bei uns großgeschrieben“. Ob telefonisch, per E-Mail oder in den Chats und Foren: „Für alle Ihre Fachfragen zum Studium stehen Ihnen unsere Tutoren und Studienleiter zur Verfügung„.

Auch das lange Warten bis zum nächsten Prüfungstermin entfällt beim Fernstudium. So wirbt die IU Internationale Hochschule mit „Im IU Fernstudium kannst Du Deine Prüfungen bequem online ablegen – genau dann, wenn Du Dich perfekt vorbereitet fühlst. Jederzeit, 24/7 und an 365 Tagen im Jahr.“

Kein 1er-Abischnitt? Die SRH FernHochschule Riedlingen bietet auch „Studiengänge ohne NC“ an. Multimediales Lernen mit „ferndidaktisch aufbereiteten Studienmaterialien„, sowie der „intensive Austausch mit den Professoren und Kommilitonen über den eCampus“ werden als weitere Vorteile des Erfolgskonzepts Fernstudium genannt. Wer jetzt noch zweifelt, hat selbst schuld: „Der Erfolg unserer Studierenden und die geringe Abbrecherquote geben uns Recht.

Dies sind nur einige Auszüge von Webauftritten bekannter Fernhochschulen. Im Prinzip nennen jedoch alle privaten Anbieter dieselben Vorzüge eines Fernstudium:

  • Start jederzeit möglich
  • 4-wöchiges kostenloses Probestudium
  • Individuelles Lerntempo
  • Ideal aufbereitetes Studienmaterial
  • Lernen im modernen Medienmix
  • Kostenlose Verlängerung der Studienzeit
  • Monatliche Prüfungstermine an mehreren Prüfungszentren deutschlandweit
  • Umfangreiche Betreuungsleistungen

Was kann da noch schiefgehen? Ein Fernstudium hört sich zunächst machbar an…

… wird aber häufig unterschätzt

Fernstudium Überforderung

Ein Fernstudium ist zwar eine äußerst flexible, aber auch eine langwierige, zeitintensive und vor allem kostspielige Angelegenheit. Bei Studiengebühren zwischen 10.000 und 16.000 Euro sollte die Entscheidung sorgfältig abgewägt werden. Und selbst, wenn alles passt, muss das nicht bedeuten, dass die Situation in einem halben Jahr noch genauso aussieht.

Arbeitslosigkeit, Krankheit und Zeitprobleme können jeden treffen und das Projekt Fernstudium auf einen wackligen Sockel stellen. Auch fehlende Studienmotivation, schlechte Studienleistungen, eine berufliche Umorientierung oder familiäre Schwierigkeiten können dazu führen, dass man aus dem Fernstudium-Vertrag aussteigen möchte.

Natürlich kann niemand Hellsehen und bei der Anmeldung schauen, was die Zukunft bringt. Dennoch ist es wichtig, sich von den werbeträchtigen Aussagen der Fernhochschulen nicht einlullen zu lassen. Die Entscheidung für ein Fernstudium sollte grundsätzlich immer erst nach gewissenhafter Prüfung von Motivation, Zeit und Finanzen fallen.

Mindestens ebenso wichtig ist es, das Kleingedruckte in den Fernstudien-Verträgen gründlich durchzulesen, um nach einer verbindlichen Unterzeichnung keine bösen Überraschungen zu erleben.

Ich habe mal die Verträge acht bekannter privater Fernhochschulen unter die Lupe genommen, darunter:

Die Allgemeinen Studienbedingungen sind i.d.R. auf der letzten Seite des Anmelde-, bzw. Vertragsformulars zu finden. Zwar ist es etwa mühlselig, den „Kleinkram“ zu studieren, aber es lohnt sich.

Hier die wichtigsten Fakten zu Fernstudien-Verträgen zusammengefasst.

Anmeldung = Vertrag?

Die meisten Fernhochschulen stellen auf ihrer Website Anmeldeformulare zum Download bereit. Meistens steht dort in großer Schrift „Anmeldung zum Studium„, bzw. „Studienanmeldung“.

Doch wie verbindlich ist eine „Anmeldung“ wirklich? Das ist unterschiedlich. Auf der Homepage der IU findet man zunächst überhaupt kein Anmelde-, bzw. Bewerbungsformular zum Download. Um sich für eines der Studienprogramme der IU einschreiben zu können, muss man sich zunächst unter dem Punkt „Einschreibung“ registrieren.

Da zwischen „Einschreibung“ und „Registrierung“ ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied liegt wird zumindest ausdrücklich erklärt:

„Du legst damit vorerst ein unverbindliches Bewerberprofil an und kannst im Anschluss alle erforderlichen Informationen ergänzend, die wir für deine Einschreibung in unsere Bachelor- und/oder Masterprogramme benötigen.“

Erst nach der Registrierung kann man beim MBA die Studienanmeldung samt Anleitung herunterladen. Das Formular verzichtet auf „Kleingedrucktes“, welches wohl erst Bestandteil des endgültigen Studienvertrages wird. Unter „Weiteres Vorgehen“ wird erklärt:

„Sobald Sie Ihre Anmeldung abschicken und uns die erforderlichen Unterlagen (beglaubigte Kopien) per Post zugeschickt haben, werden wir diese prüfen und uns bei offenen Fragen mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei positiver Prüfung der Unterlagen erhalten Sie binnen weniger Tagen einen Vertrag zugeschickt, den Sie bitte unterschreiben und direkt an uns zurücksenden. Zum Zeitpunkt Ihres gewünschten Studienstarts bzw. bei Semesterbeginn sind Sie offiziell immatrikuliert und können mit Ihrem Studium beginnen.“

Für den Bachelor-, sowie den anderen Master-Studiengang der IU gibt es keine PDF-Formulare. Stattdessen kann man direkt die Online-Einschreibung starten. Auch hier heißt es:

„Sobald du deine Online-Anmeldung abschickst […] werden wir diese prüfen […]  Bei positiver Prüfung deiner Unterlagen erhältst du binnen weniger Tagen einen Vertrag zugeschickt, den du bitte unterschreibst und direkt an uns zurücksendest. Anschließend bist du offiziell immatrikuliert und kannst mit deinem Studium beginnen.“

Bei der Einschreibung an der IU – egal ob schriftlich oder online – kommt noch kein Studienvertrag zustande. Bei der Einschreibung wird eindeutig gesagt:

„Das Ausfüllen und Absenden der Online-Anmeldung stellt also noch keinen rechtsverbindlichen Fernunterrichtsvertrag dar – du verpflichtest dich zu nichts.“

Ähnlich gestaltet sich der Anmeldevorgang an anderen Fernhochschulen. Das Anmeldeformular an der PFH Göttingen heißt schlicht „Bewerbungsbogen“, was sich bereits unverbindlich anhört und zudem auf „Kleingedrucktes“ verzichtet. Der persönliche Bewerbungsbogen kann sowohl schriftlich als auch online ausgefüllt werden und ist zunächst vollkommen unverbindlich.

Der Ablauf von der Bewerbung bis zu Immatrikulation gestaltet sich an der PFH wie folgt:

  1. Der Interessent sendet den ausgefüllten Bewerbungsbogen an den Studienservice der PFH (am besten mit den benötigten Kopien, Lebenslauf usw.). Das Zusenden des Papierbewerbungsbogens bzw. das Absenden der Onlinebewerbung immatrikulieren den Interessenten nicht automatisch, es handelt sich hier noch um eine unverbindliche Bewerbung.
  2. Die PFH sendet dem Interessenten daraufhin einen entsprechenden Studienvertrag, eine Studienanmeldung und eine Bestätigung für die Einzugsermächtigung der monatlichen Studiengebühren zu.
  3. Erst wenn der Interessent den Vertrag, die Studienanmeldung, sowie die Einzugsermächtigung vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt zurücksendet und der PFH alle benötigen Dokumente vorliegen erfolgt eine Immatrikulation zum gewünschten Termin.

An der PFH Göttingen erfolgt also erst mit Schritt 3 eine verbindliche Anmeldung zum Fernstudium.

Anders an der APOLLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft. Diese macht in ihrem „Anmeldeformular“ jedoch auch deutlich, was sich wirklich hinter dem scheinbar unverbindlichen Wort „Anmeldung“ versteckt, nämlich ein „Fernstudienvertrag und Antrag auf Immatrikulation„.

Unterschriebene Anmeldung

Mit anderen Worten: Mit der unterschriebenen Anmeldung wird gleichzeitig die Immatrikulation beantragt. Sofern alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Fernhochschule die Anmeldung durch eine Anmeldebestätigung amtlich macht, kommt bereits ein rechtswirksamer Studienvertrag zustande. Wenn man genauer hinschaut, wird im Kleingedruckten auch von einer „Vertragserklärung“ gesprochen.

Nicht nur bei APOLLON, auch bei AKAD, Euro-FH, Wilhelm Büchner, FH Riedlingen und DUW wird mit Zugang der Anmeldebestätigung ein Studienvertrag rechtswirksam.

Zusammen mit der Anmeldebestätigung wird meistens auch bereits das erste Studienmaterial verschickt. An der IU sind das 3 bis 4 Werktage. Das Studium beginnt, sobald man die erste Lieferung des Studienmaterials erhalten hat.

Ob Anmeldung oder Bewerbung – Wer sich für ein Fernstudium interessiert, sollte die Anmeldeformulare und Bewerbungsbögen gründlich studieren, bevor er sie unterschreibt. Denn schnell ist ein verbindlicher Studienvertrag geschlossen, der auch die Zahlung von Studiengebühren mit sich bringt.

Aus vier Wochen Testmonat werden zwei

Alle Anbieter werden mit der Möglichkeit, das Fernstudium vier Wochen lang zu testen. Grundsätzlich stimmt das auch. Man kann innerhalb von vier Wochen jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Allerdings umfasst die vierwöchige Testphase auch das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Im Prinzip erhält man daher nur 14 Tage weitere Tage die Möglichkeit, die Leistungen und den Service der Fernhochschule im Rahmen einer „freiwilligen Zusatzleistung“ zu testen.

Sollte man nicht überzeugt sein, kann man die Studienanmeldung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des ersten Studienmaterials widerrufen. Für diese Zeit werden dann keine Studiengebühren berechnet.

Augen auf: An der DUW gibt es die zweiwöchige freiwilligen Zusatzleistung nur für Master-Studiengänge. Wer sich dort für einen Bachelor-Studiengang einschreibt, muss bereits innerhalb der 14-tägigen gesetzlichen Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktreten.

An der SRH FernHochschule Riedlingen gilt bei allen Studiengängen nur die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen. Ein darüber hinausgehendes Teststudium wird nicht angeboten.

Die PFH Göttingen sticht wiederum in die andere Richtung heraus. Hier haben Studieninteressiert in  allen Fernstudiengängen der PFH drei Monate Zeit zu testen, ob sie mit dem PFH-Fernstudium gut zurechtkommen. Keine der in diesem Artikel betrachteten Fernhochschulen bietet eine ähnlich lange Testphase an.

Richtig widerrufen

Um innerhalb der kostenlosen Probephase vom Studienvertrag zurücktreten zu können, sind zwei Dinge entscheidend: Das Wie und das Wann.

Wie? Ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Fernlehrmaterials. Die Kündigung muss während der Probezeit also nicht zwingend schriftlich erfolgen.

Wann? Spätestens zwei, bzw. vier Wochen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor eine deutlich lesbare Abschrift der Urkunde (Anmeldung) ausgehändigt wurde und nicht vor Zugang der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Die Kopie der Studienanmeldung wird i.d.R. zusammen mit der ersten Lieferung des Studienmaterials verschickt.

Zur  Wahrung der Widerrufsfrist genügt ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Studienunterlagen entscheidend, nicht das Datum, wann diese bei der Fernhochschule eintreffen. Tipp: Am besten durch einen Poststempel quittieren lassen. Die genaue Adresse, an die der Widerruf zu richten ist, wird im Anmeldeformular genannt.

Wann muss ich erstmals zahlen?

Fernstudium Zahltag

Die Testphase ist zwar grundsätzlich kostenlos, dennoch kann es laut einigen Fernstudien-Verträgen bereits in der Testphase zu Abbuchungen kommen.

An der Euro-FH werden Studiengebühren erst nach Ablauf der vierwöchigen Testphase eingezogen, bzw. in Rechnung gestellt. Auch an der Wilhelm Büchner Hochschule beginnt man mit der Zahlung erst, nachdem man erste Studienmaterial erhalten hat und die Widerrufszeit von vier Wochen verstrichen ist.

Die IU bucht die Studiengebühren monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats per Bankeinzug ab.  Innerhalb der ersten vier Wochen, in denen man jederzeit und kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, werden jedoch keine Zahlungen fällig. Erst nach dem ersten Monat werden dann die ersten Studiengebühren eingezogen.

In Einzelfällen können nach individueller Absprache auch alternative vierteljährliche Abrechnungsfristen vereinbart werden.

An der SRH FernHochschule Riedlingen erfolgt die Zahlung in monatlichen Raten während der Regelstudienzeit jeweils zum 1. eines Monats, frühestens jedoch, nachdem man die Studienunterlagen des ersten Semesters erhalten hat und die zweiwöchige Rücktrittsfrist verstrichen ist. Bei AKAD werden die ersten Studiengebühren etwas später, nämlich zum 5. des jeweiligen Folgemonats fällig, jedoch nicht vor vier Wochen nach Vertragsabschluss.

Bei Euro-FH, Wilhelm Büchner Hochschule, FH Riedlingen und AKAD muss man also während der gesetzlichen Widerrufsfrist und ggf. zusätzlichen Testphase nicht mit einer finanziellen Belastung rechnen.

Anders sieht es bei DUW, APOLLON und PFH aus. An allen drei Fernhochschulen zahlt man die erste Monatsrate der Studienbeiträge zum darauffolgenden Monatsersten. Fällt der Monatserste nach der Anmeldung in die Widerrufsfrist, muss man zunächst zahlen. Da die Testphase an der PFH mit drei Monaten besonders lang ist, kann es in dem Fall sein, dass man drei Monatsraten bezahlen muss, obwohl man das womöglich Fernstudium erst nur testen möchte.

Im Falle eines Widerrufs werden eventuell bereits gezahlte Studienbeiträge auf jeden Fall in voller Höhe erstattet.  Die Verpflichtungen zur Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für die Fernhochschule mit dem Empfang der Widerrufserklärung.

Hat man sich dafür entschieden, das Fernstudium nach Ablauf der Widerrufsfrist fortsetzen, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend in Rechnung gestellt. Der kostenlose Testmonat bleibt somit nur für diejenigen kostenlos, die den Vertrag innerhalb der Testphase widerrufen. Alle anderen müssen für die Testphase Studiengebühren entrichten.

Studienmaterial schonen, ansonsten droht Wertersatz

Innerhalb der Widerrufsfrist gilt:

„Der Wert der Überlassung, des Gebrauchs oder der Benutzung der Sachen oder der Erteilung des Unterrichts bis zur Ausübung des Widerrufs ist nicht zu vergüten (§ 4 Abs. 3 FernUSG)“

Allerdings bleiben alle empfangenen Leistungen, wie Studienbriefe, Fachliteratur, CD-ROMs und sogar iPad etc. bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Semestergebühr im Eigentum der Fernhochschule. Dies gilt sowohl für den Testmonat, als auch für die gesamte Studienzeit.

Solange die Widerrufsfrist jedoch noch nicht verstrichen ist, sollte man besonders umsichtig mit den Studienunterlagen umgehen. Im Studienvertrag jeder Fernhochschule steht deutlich:

„Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.“

Was genau mit einem „verschlechterten Zustand“ gemeint ist, wird nicht erwähnt. Fest steht, dass die Studienunterlagen zumindest vollständig an die Fernhochschule zurückgeschickt werden müssen. Ob Kaffeeflecken, Knicks, Notizen und Unterstreichungen bereits den Anspruch auf einen Wertersatz berechtigen und wie hoch dieser ausfällt, kann ich nicht einschätzen. Ich empfehle vorsichtshalber auf Nummer sicher zu gehen und sämtliche Studienunterlagen möglichst so zurückschicken, wie man sie erhalten hat.

Die Kosten für die Rücksendung übernimmt dabei der Anbieter:

„Paketversandfähiges Fernlehrmaterial ist auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähiges Fernlehrmaterial wird bei Ihnen abgeholt.“

Erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, bzw. nach Bezahlung der Studienmaterialien gehen diese in das Eigentum des Studierenden über. Doch auch dann gilt es das Urheberrecht zu beachten. Im Studienvertrag der SRH FernHochschule Riedlingen wird z.B. darauf hingewiesen:

„Der/die Studierende ist verpflichtet, die an den Materialien, Inhalten und Medien bestehenden Urheberrechte zu beachten und dementsprechend die Unterrichtsmaterialien weder zu vervielfältigen noch Dritten kostenlos zu überlassen oder zu verkaufen.“

Somit wäre auch die Weitergabe, bzw. der Verkauf gebrauchter Studienhefte unzulässig.

Widerrufsfrist verpennt? Pech gehabt!

Fernstudium-Verträge: Widerrufsfrist

Was passiert nun, wenn man die Widerrufsfrist aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten konnte? Dann sieht es schlecht aus.

Ist die Rücktrittsfrist bzw. das Teststudium vorbei, ist man an die Mindestvertragsdauer gebunden. Bei allen Fernhochschulen kann man den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals wieder zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen kündigen.

Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt also ganze 6 Monate. Ausnahme: Liegt die Gesamtlaufzeit des Vertrages unter 6 Monaten, ist die Mindestdauer gleich der Studiendauer. Dies kann z.B. bei einigen Hochschulzertifikaten der Fall sein. Bei akademischen Bachelor- und Masterstudiengängen kommt eine solch kurze Gesamtlaufzeit nicht vor, da hier Vertragslaufzeiten von mindestens 24 bis 48 Monaten üblich sind.

Hat man die Widerrufsfrist versäumt, werden dann auf jeden Fall Studiengebühren für sechs Monate fällig. Je nach Fernstudiengang können dabei beachtliche Summen zwischen 1.300 und 3.900 Euro zusammenkommen – Für sechs Monate wohlbemerkt. Um den Geldbeutel zu schonen lohnt es sich also, die Widerrufsfrist stets auf dem Zettel zu haben und rechtzeitig zu widerrufen. Da man im schlimmsten Fall nichts zu verlieren hat, kann man höchstens noch auf die Kulanz der Fernhochschule hoffen…

Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann man den Vertrag dann jederzeit mit einer Frist von „nur“ noch 3 Monaten kündigen. Zu welchem Termin gekündigt werden muss, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. An der APOLLON Hochschule muss man z.B. zu dem Tag im Monat kündigen, auf den der Studienbeginn datiert ist, während man an der SRH FernHochschule Riedlingen zum Monatsende kündigen kann.

Die Kündigung bedarf dabei immer der Schriftform. Es empfiehlt sich, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu schicken.

Regelstudienzeit mit Bedacht wählen

Fernhochschulen bieten für ihre Studiengänge i.d.R. zwei Regelstudienzeit-Varianten an. Bei Bachelor-Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit entweder 36, 42 oder 48 Monate. Bei Master-Abschlüssen werden je nach Anbieter und Studiengang Varianten mit 18, 24, 30 oder 32 Monaten Regelstudienzeit angeboten.

Eine kürzere Regelstudienzeit bedeutet ein höheres Pensum und schnelleres Vorankommen, ist aber auch mit höheren Studienbeiträgen verbunden. Eine gestreckte, bzw. längere Studiendauer hingegen bedeutet auch eine geringere monatliche Belastung.

Mit der Wahl der Regelstudienzeit ist man somit auch an die jeweilige Monatsrate gebunden. An der Euro-FH ist ein Wechsel in die jeweils andere Regelstudiendauer-Variante innerhalb eines Studiengangs nur einmal möglich. Die bis dahin gezahlten Studiengebühren werden dann auf die neu gewählte Variante angerechnet.

An der SRH FernHochschule Riedlingen besteht bis zum Ende des ersten Semesters in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Studienwahlrichtung zu wechseln. Infos zum Wechsel der Regelstudienzeit sucht man hingegen vergeblich.

Auch in den Anmeldeformularen der anderen Fernhochschulen sind keine Regelungen zum Wechsel der Regelstudienzeit-Variante zu finden. Man muss somit davon ausgehen, dass hier kein Wechsel möglich ist.

Individuelle Liefervereinbarungen möglich

Während man bei den Studiengebühren an die monatlichen Kosten der jeweiligen Regelstudienzeit gebunden ist, sind die Lieferbedingungen recht flexibel gehalten. Bei AKAD und Wilhelm Büchner werden wird das Studienmaterial in vierteljährlichen Abständen verschickt, an der DUW sind es ca. alle 4 Monate.

Die Euro-FH und APOLLON Hochschule sehen den Versand der erforderlichen Studienmaterialien je nach gewähltem Studiengang und gewählter Studiendauer alle 6 bzw. 8 oder 3 bzw. 4 Monate vor. An der SRH FernHochschule Riedlingen erhält man bereits zu Semesterbeginn das gesamte, prüfungsrelevante Studienmaterial für das jeweilige Semester.

Je nachdem, ob man schneller oder langsamer vorankommen möchte, besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Absprache  andere Lieferbedingungen mit der Hochschule zu vereinbaren. Eine Auswirkung auf die Monatsraten haben die individuellen Lieferbedingungen nicht. So kann es z.B. sein, dass man sein Fernstudium bereits deutlich vor Ablauf der Regelstudienzeit abgeschlossen hat.

Und nun? Muss man dann trotzdem die gesamten Kosten tragen?

Früher fertig? Trotzdem volle Kosten

Die Euro-FH bringt es in ihrem Anmeldeformular auf den Punkt:

„Bei den dort angegebenen Gesamtkosten eines Studiengangs handelt es sich jeweils um Festpreise, die für eine erfolgreiche oder erfolglose Absolvierung eines Studiengangs zu zahlen sind. Die erfolgreiche Beendigung des Studiums vor Ablauf der Regelstudienzeit führt somit nicht zu einer Reduzierung der Studiengebühren.“

Fernstudium Gesamtkosten

Zwar handelt es sich bei der angegebenen Studiendauer um eine Regelstudienzeit, die unterschritten oder überschritten werden darf.

Doch die Gesamtkosten der Studiengänge sind fix, unabhängig davon, wie lange man letztendlich für sein Fernstudium gebraucht hat. Diese Tatsache hat bereits so manchen Richter beschäftigt, wie der Fall eines Turbostudenten zeigte.

Auch im Falle einer Kündigung müssen alle bis dahin aufgelaufenen Studiengebühren beglichen werden, wie es in den Studienbedingungen der APOLLON Hochschule und DUW heißt:

„Im Fall einer abweichenden Ratenzahlung der Studiengebühren wird der Gesamtbetrag der zum Kündigungsdatum angefallenen Studiengebühren berechnet und zur Zahlung fällig gestellt bzw. die Studiengebühren werden so lange weiter erhoben, bis der Gesamtbetrag der zum Kündigungsdatum angefallenen Studiengebühren entrichtet wurde.“

Wurden die in Anspruch genommenen Studienleistungen nicht mit den Ratenzahlungen gedeckt (z.B. weil man das Studientempo angezogen hat), kann dies im Kündigungsfall eine satte Nachzahlung bedeuten.

Studium kostenlos verlängern

Neben der Möglichkeit, das Fernstudium (trotz voller Gesamtkosten) zu verkürzen, besteht auf der anderen Seite auch die Möglichkeit, die Studienzeit kostenlos zu verlängern.

Die meisten Fernhochschulen bieten eine gebührenfreie Studienzeitverlängerung von 50 Prozent der Regelstudienzeit an. Diese kostenlose Betreuungsfrist tritt nach Ablauf der jeweiligen Studien-/Zahlmonate ein, bzw. beginnt unmittelbar nach Ende der hochschulrechtlichen (Regel-)Studiendauer.

Innerhalb dieser Verlängerungsfrist hat man das Recht, Einsendeaufgaben einzureichen, Seminare gemäß Studienplan zu besuchen und Prüfungen abzulegen. Urlaubssemester verkürzen die kostenlose Betreuungsfrist entsprechend. Und was ist, wenn die kostenlose Studienverlängerung nicht ausreicht? Keine Angst, in dem Fall wird man nicht automatisch exmatrikuliert. Man kann sein Fernstudium dann trotzdem fortsetzen, allerdings nicht mehr kostenlos.

Bei AKAD beginnt die kostenpflichtige Studienzeitverlängerung unmittelbar im Anschluss an die kostenlose Betreuungsfrist und läuft höchstens bis zum Auslaufen der Studien- und Prüfungsordnung. Für die Studienzeitverlängerung wird für jeden angefangenen Studienmonat eine Gebühr fällig, die für Studiengänge 96 Euro beträgt.

Wird das Studienziel an der SRH FernHochschule Riedlingen nicht innerhalb von 12 Semestern beim Bachelor of Arts bzw. 14 Semestern beim Bachelor of Science erreicht, fallen in jedem weiteren Semester Verwaltungsgebühren in Höhe von 90 Euro monatlich an.

Auf der Website der IU heißt es, dass man Studenten im Falle einer weiteren Studienzeitverlängerung gerne ein Angebot unterbreitet, wie sie immer noch an ihr Ziel kommen. Die rechtzeitige und persönliche Kontaktaufnahme mit der Fernhochschule ist bei einer Studienzeitverängerung immer der beste Weg.

Vorsicht bei Kostenübernahme durch Dritte

In einigen Fällen erklärt der Arbeitgeber bereit, die Kosten für die Weiterbildung zu übernehmen oder sich an den Studiengebühren zu beteiligen. Eine finanzielle Unterstützung ist zwar grundsätzlich positiv, bedeutet aber auch immer eine gewisse Abhängigkeit. Stellt der Arbeitgeber die Zahlung ein (z.B. weil das Beschäftigungsverhältnis endet), kann den Fernstudenten in arge Bedrängnis bringen.

In der Studienanmeldung der AKAD steht hierzu:

„Bezahlt mein Arbeitgeber oder eine andere Person die Gebühren und stellt diese/-r die Zahlungen ein, übernehme ich die weitere Bezahlung der Gebühren sowie eventuelle Rückstände.“

Mit seiner Unterschrift ist man zur fristgerechten Entrichtung der Studiengebühren verpflichtet. Wer die Rechnung letztendlich tatsächlich bezahlt oder von welchem Konto die Studiengebühren abgebucht werden, spielt keine Rolle. Hauptsache der Rubel rollt.

Werden die Studiengebühren nicht vom eigenen Konto abgebucht, sondern von einem Dritten übernommen, ist zwar eine weitere Unterschrift des Kontoinhabers erforderlich. In diesem Fall erhält man jedoch zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung der Hochschule. Rollt der (fremde) Rubel dann irgendwann nicht mehr, muss das eigene Portemonnaie dran glauben.

Was ist, wenn ich nicht mehr zahlen kann?

Nicht nur in eben genanntem Fall kann es zu finanziellen Engpässen während der Studienzeit kommen. Einige Fernhochschulen machen eine sogenannte Sozialgarantie zum Bestandteil ihrer Studienverträge.

So heißt es in den Studienbedingungen der Euro-FH, APOLLON Hochschule und DUW:

„Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare wichtige Gründe auf (langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so kann ich eine zeitweise Stundung der nächst fälligen Monatsgebühren für maximal 6 Monate bei den Fernstudiengängen beantragen.

Meinen Antrag muss ich rechtzeitig vor dem entsprechenden Fälligkeitstag stellen. Meinem Antrag wird immer entsprochen, wenn ich meine bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet habe.

Gewährt mir die [Hochschule] Stundung meiner Zahlungen, so bin ich dennoch berechtigt, mein Studium ungehindert fortzusetzen. Ich erhalte darum auch weiteres Studienmaterial entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.“

Es besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, die Zahlung der Studiengebühren bis zu sechs Monate lang zu pausieren und trotzdem weiterstudieren zu können. Die gestundeten Zahlungen muss man später trotzdem in voller Höhe nachzahlen.

Bei der SRH FernHochschule Riedlungen, AKAD, IU und PFH kann das Studium in Fällen von Krankheit und anderen persönlichen Hinderungsgründen im Rahmen eines Urlaubssemesters unterbrochen werden.

Bei der SRH FernHochschule Riedlingen heißt es hierzu:

„Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ruhen im Falle eines Urlaubssemesters sowohl seitens des Studierenden als auch seitens der SRH FernHochschule Riedlingen. Es fallen keine Studiengebühren an. Der Fernstudienvertrag kann nicht gekündigt werden. Zulässige Prüfungswiederholungen können jedoch abgelegt werden.“

Die AKAD bietet sogar an, das Urlaubssemester zu splitten. In einigen Fällen können auch zwei Urlaubssemester beantragt werden:

„Ein Urlaubssemester kann dem Studierenden auf Antrag aus triftigen Gründen (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit, besondere berufliche Belastung) genehmigt werden. Der Antrag kann frühestens nach Beendigung des 1. Semesters und vor Beginn des letzten Semesters der Regelstudienzeit gestellt werden.

Das Urlaubssemester (6 Monate) kann auf einmal oder verteilt auf zweimal 3 Monate in Anspruch genommen werden. Im Urlaubssemester erfolgt eine Zahlungs- und Versandunterbrechung. Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder in der Elternzeit kann ein zweites Urlaubssemester beantragt werden.“

An der PFH Göttingen kann man ein oder auch mehrere Urlaubssemester in Anspruch nehmen. Will man sein Fernstudium pausieren, muss man nur darauf achten, dies spätestens vier Wochen vor Beginn des entsprechenden Semesters mitzuteilen. Trotz Urlaubssemester kann man an einigen studentischen Aktivitäten teilnehmen:

„Der Vertrag ruht für diese Zeit. Während eines Urlaubssemesters können Sie sich nicht für Prüfungen anmelden. Ansonsten ändert sich für Sie nichts, so haben Sie beispielsweise weiterhin Zugang zum internen Bereich, können an Präsenzphasen teilnehmen und Einsendeaufgaben bearbeiten.“

Auch an der IU besteht die Möglichkeit, das Fernstudium kurzzeitig zu unterbrechen. Wer eine Auszeit braucht, kann das Studium vorübergehend pausieren und es zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Sind mit den Studiengebühren sämtliche Studienkosten abgegolten?

Fernstudium Zusatzkosten

Nein. Man sollte sich bei der Aufnahme eines Fernstudiums immer dessen bewusst sein, dass grundsätzlich Extra-Kosten anfallen können. Wer zu knapp kalkuliert hat, kann so schnell in die Kostenfallenfalle tappen.

Zwar ist mit den Studiengebühren ein Großteil der gesamten Studienkosten abgegolten, aber nicht alles. In den Studiengebühren sind grundsätzlich enthalten:

  • Studienmaterialien inkl. Software und deren portofreie Lieferung
  • Korrektur, Kommentierungen und Rücksendungen der Einsendeaufgaben
  • Fachlich-pädagogische Betreuung durch die Tutoren
  • Persönliche Studienberatung
  • Nutzung von Online-Diensten der Hochschule/ des Online-Campus
  • Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten und Zeugnissen
  • Teilnahme an den im Prüfungsplan festgelegten verbindlichen studienbegleitenden Übungen, Fern- und Präsenzprüfungen, Seminaren im In- und Ausland und obligatorischen Laboren.

Auch für die Nutzung von Telekommunikationsmitteln entstehen keine Kosten, die über die üblichen Telekommunikationsgebühren hinausgehen.

In den Studiengebühren nicht enthalten sind:

  • Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z. B. Computer- Hard-/ und Software, Gesetzestexte, Nachschlagewerke (soweit sie nicht Bestandteil des Studienmaterials sind)
  • Eigene Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung
  • Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen und Seminaren im In- und Ausland
  • Kosten für freiwillige Seminare und Prüfungen, die nicht von der Hochschule durchgeführt werden.

Bei der Kostenbernahme von Prüfungen gibt es Unterschiede. Während an der APOLLON Hochschule, Euro-FH  DUW grundsätzlich keine zusätzlichen Gebühren für Prüfungen und die Betreuung von Abschlussarbeiten anfallen, sind die Prüfungsgebühren  bei AKAD nicht Bestandteil der Studiengebühren und daher gesondert zu entrichten. So wird mit Anmeldung der Master-Thesis, des Projektberichts, bzw. der Diplomarbeit eine Prüfungsgebühr von 960 Euro fällig.

Allerdings erhebt die Euro-FH beim Master-Einstiegsprogramm für Führungskräfte ohne Erststudiumdas, sowie beim Bestehen einer Eingangsprüfung eine Prüfungsgebühr von einmalig 150 Euro.

Auch an der Wilhelm Büchner Hochschule fallen für freiwillige Seminare und die Abschlussprüfung (Bachelor, Master) zusätzliche Prüfungsgebühren an. Die Seminargebühr beträgt bei der Teilnahme an freiwilligen Präsenzveranstaltungen pro Unterrichtsstunde (45 Min.) ganze 15,- Euro. Die Prüfungsgebühr beträgt bei der Teilnahme an der Bachelor-Abschlussprüfung 695,- Euro und bei der Master-Abschlussprüfung 780,- Euro extra.

An der IU fällt am Ende des Fernstudiums zwar eine einmalige Graduierungsgebühr in Höhe von 495 Euro an, diese ist jedoch bereits in den angegebenen Gesamtkosten für den Studiengang inkludiert. Mit dieser Graduierungsgebühr sind alle Leistungen für die Graduierung (finale Prüfungskosten, Bescheinigungen und Urkunden), sowie die Feiern zur feierlichen Verleihung des Abschlusszeugnisses abgedeckt.

Auch die Anerkennung von Prüfungsleistungen kann ins Geld gehen. Die SRH FernHochschule Riedlingen z.B. berechnet für die Anerkennung von Prüfungsleistungen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Anerkennung.

Wer seinen Wohnort im Ausland hat, hat die eventuell anfallender Auslandsbankspesen und Versandkosten zu tragen. Bei der Euro-FH erhöhen sich  die monatlichen Studiengebühren beim Versand der Studienmaterialien in außereuropäische Länder um 15 Euro. Die IU erhebt Für den Versand der Studienskripte ins Ausland zusätzliche Versandkosten zwischen 5 und 10 Euro pro Monat.

Nicht zu unterschätzend sind auch die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei Seminaren und Prüfungen. Je nachdem, wo der nächstgelegene Prüfungsstandort der Fernhochschule ist und wie viele Prüfungen man ablegt, können beachtliche Summen zusammenkommen. Besonders kostenintensiv sind Seminare im Ausland, die z.B. an der Euro-FH fester Bestandteil des Curriculums sind. Die Seminarteilnahme selbst ist in den Studiengebühren inbegriffen, doch Flug, Hotel und Verpflegung muss man selbst zahlen.

Immerhin hat man an der Euro-FH die Chance, einen Teil der Studiengebühren erlasen zu bekommen. Jedem, der sein Studium innerhalb der gewählten Regelstudienzeit abschließt, wird als eine Art Erfolgsprämie die letzte Monatsrate erlassen. Maßgeblich ist dabei das Datum der letzten Prüfung. Wurde ein Wechsel in eine andere Regelstudiendauer-Variante vorgenommen, gibt es keine Erfolgsprämie.

Fazit

Auch wenn die Anfangseuphorie zunächst groß ist: Es lohnt sich, vor Aufnahme eines Fernstudium eine realistische Selbsteinschätzung zu treffen.

All diese Fragen sind enorm wichtig, um eine wohldurchdachte Entscheidung zu treffen. Nur wenn die drei Bausteine Motivation, Finanzen und Zeit stimmen, hat man langfristig die Chance auf ein erfolgreiches Studium.

Vor der z.T. bereits verbindlichen Anmeldung gilt es das Kleingedruckte intensiv zu studieren, um mögliche Kostenfallen noch rechtzeitig zu enttarnen. Bei Rückfragen besser einmal zu viel bei der Fernhochschule nachfragen, als einmal zu wenig.

Die kostenlose und unverbindliche Testphase, mit der die Anbieter werben, vermittelt zwar ein Gefühl von Sicherheit. Doch wer die Widerrufsfrist verpennt, bleibt auf mehreren Hundert Euro Kosten sitzen. Natürlich kann niemand bei Studienaufnahme vorhersagen, was die nächsten Jahre bringen. Mit einer gewissen Vorsicht lassen sich zumindest fahrlässige und ärgerliche Fehler vermeiden.

In dem Sinne: Augen auf bei der Studienwahl, nicht von abgelutschten Werbesprüchen einlullen lassen und immer alles kritisch hinterfragen. Dann freut sich auch der Geldbeutel ;)!

Über den Autor

Alicia
Hier schreibt Alicia, 36 aus dem schönen Geesthacht an der Elbe. Im WS 2010/11 habe ich ein WiWi-Fernstudium an der Fernuni-Hagen begonnen - Und bereits nach 18 Monaten erfolgreich abgebrochen. Die Gründe: Eine voreilige Entscheidung, berufliche Veränderungen und die Einsicht, dass nicht jeder der geborene Fernstudent ist. In meinem Blog berichte ich über persönliche Erfahrungen, Eindrücke, Probleme und Fragen aus meiner Fernstudienzeit, sowie allgemeine Informationen und News rund um das Thema Fernstudium und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge. Mein Ziel ist es, Studieninteressierte bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, damit das Projekt Fernstudium auch ein nachhaltiger Erfolg wird.

8 Kommentare zu "Fernstudium-Verträge: Kleingedrucktes unter der Lupe"

  1. IU Fernstudium | 8. August 2013 um 14:22 | Antworten

    Wie folgt würden wir gerne diesen informativen Beitrag kommentieren:
    Bei der IU ist ein Wechsel eines Vollzeitmodells in ein beliebiges Teilzeitmodell jeweils mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit möglich, ebenso umgekehrt.

    Die Lieferung des Studienmaterials erfolgt bei der IU äußerst flexibel, d.h. die Studierenden legen selbst fest, zu welchem Zeitpunkt sie welches Studienskript per Post nach Hause geschickt bekommen möchten.

    Des Weiteren werden in den ersten 4 Wochen, dem sog. Probestudium, keine Gebühren eingezogen.

  2. Ich komme demnächst ins 5 Semstester und ich würde die IU nicht weiterempfehlen! Die Skripte sind total fehlerhaft und die IU gesteht sich das nicht wirklich ein! Dazu soll man Klausuren schreiben, die viel Transferwissen verlangen und z. B. in Makroökonomie Aufgaben lösen, die im Skript nicht annähernd so schwer sind und mit Stoff, der im Skript nicht einmal im Ansatz bearbeitet wird. Teilt man dies der IU mit, kommen nur irgendwelche Standardfloskeln zurück. Ich bin extrem enttäuscht 🙁
    Der Master wird in jedem Fall woanders gemacht! Jetzt heisst nur noch: Augen zu und durch!

  3. Sehr schöner Artikel!
    Ich studierte derzeit und seit drei Monaten an der PFH und bin bislang zufrieden.
    Es ist natürlich sehr viel Stoff zu bewältigen. Im ersten Semester kommt ca. alle 6 Wochen eine Prüfung (mit einer längeren Pause dazwischen). Abhängig von den Vorkenntnissen reicht das meiner Erfahrung nach nicht aus, um sich die Themen richtig zu erschließen. Das reicht für eine „4gewinnt“.

    Lehrbriefe sind sehr umfangreich, und erschließen sich (mir) erst beim zweiten Durchlesen. Lehrvideos gibt es meiner Meinung nach zu wenig. Auch könnten öfters online Veranstaltungen angeboten werden oder zumindest darauf geachtet werden, dass ein bis zwei Wochen vor Klausurterminen welche Angeboten werden. Das ist leider nicht immer der Fall.

  4. Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich bspw. die Masterarbeit verhaue, muss ich die Gebühr noch mal zahlen? Also bei der WBH 780€ ??? :O

    • Hey Sebastian,

      ich gehe mal davon aus, dass die Prüfungsgebühren bei nicht bestandener Prüfung erneut zu entrichten sind. Ich habe aber nochmal bei der Wilhelm Büchner Hochschule angefragt. Sobald ich ein Feedback erhalten habe, poste ich es hier!

      Gruß,

      Alicia

      Nachtrag vom 18. August 2015:

      Ich habe heute eine Antwort von der Wilhelm Büchner Hochschule erhalten:

      „wenn Sie den schriftlichen Teil als solches nicht schon nicht bestanden hätten, würde die Gebühren für das nicht stattfindende Kolloquium abgezogen.

      Hier handelt es sich aber nur um einen Betrag von etwas über 50 €. Die Gebühren des Aufwandes der beiden Gutachter bleibt ja trotzdem bestehen.

      Fall Sie im Kolloquium endgültig nicht bestehen würden, wäre die Abschlussgebühr der Abgabe der zweiten Abschlussarbeit nochmal komplett zu entrichten.“

      „ist der schriftliche Teil von beiden Gutachtern mit der Note 5 bewertet worden, werden Sie darüber informiert.

      Die Rechnung für die erste Abschlussarbeit erhalten Sie ja normalerweise einige Tag nach Abgabe der Arbeit.

      Das Kolloquium findet dann aber nicht statt, für das Gebühren von 41,50 € angefallen wären.

      Da Sie nun einen Zweitversuch starten müssen, werden für das nächste Kolloquium die 41,50 € nicht mehr abgerechnet.

      In der nächsten Rechnung wird die Abschlussgebühr um diesen Betrag reduziert, da das Kolloquium beim Erstversuch ja nicht stattgefunden hat.“

      Kurz gesagt: Wenn man den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung nicht bestanden hat, reduzieren sich in der Rechnung lediglich die Kosten für das (nicht anfallende) Kolloquium in Höhe von in dem Fall 41,50 Euro.

      Wenn man das Kolloquium nicht besteht und eine zweite Abschlussarbeit abgeben muss, fallen die kompletten Prüfungsgebühren (für die Abschlussarbeit + das Kolloquium) erneut an.

  5. Wie ist das denn, wenn ich so ein Studium abbreche. Muss ich trotzdem den vollen Betrag zahlen?

    • Hey Luxo,

      danke für deine Frage. In der Regel werden die Studiengebühren monatlich fällig. Wenn du das Fernstudium abbrichst, müsstest du die Beiträge eigentlich nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen. Die meisten Fernhochschulen haben eine Mindestlaufzeit von einigen Monaten nach Studienstart und eine Kündigungsfrist von einigen Wochen bis einigen Monaten. Hier müsstest du mal ins Kleingedruckte deiner Hochschule sehen.

      Erkundige dich am besten auch dort direkt, wie es nach einem eventuellen Studienabbruch aussieht. Das bereits gezahlte Geld ist dann natürlich weg (wenn man die Gesamtgebühren auf einmal entrichtet hat, kann es wiederum anders aussehen). Umso wichtiger, sich die Sache vorher gut zu überlegen, zumal die Studiengebühren bei den privaten Anbietern auch nicht gerade niedrig ausfallen.

      Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

      Viele Grüße,

      Alicia

  6. Hi,
    lange war hier keine Bewegung mehr, aber ich hoffe, dass ich trotzdem noch eine Antwort bekomme. 🙂
    Ich bin seit 6 Monaten an der IU und insgesamt auch ziemlich enttäuscht. Die Klausuren sind, wie Chrissi auch schon schrieb, wirklich schwer und gehen teilweise auf starkes Transferwissen (nicht ansatzweise im Skript oder Online-Tutorien behandelt) oder auch winzige Details ein. Da stellen sich vor dem Termin fast schon Angstzustände ein.

    Ich möchte nun gerne kündigen und zum kommenden WiSe an die HAW Hamburg wechseln; Problem an der Sache ist jedoch, dass ich nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, auch genommen zu werden. Ich müsste am 31.5. dank der 3-monatigen Frist kündigen, die Einschreibung an der HAW beginnt jedoch am 1.6. und die Entscheidung fällt dort üblicherweise erst Ende Juli/Anfang August. Im Zweifelsfalle würde ich dann ohne Studienplatz dastehen, was für meinen Werkstudentenjob das Aus wäre.

    Hat hier jemand Erfahrung damit, ob man das Fernstudium auch wieder aufnehmen könnte, obwohl man es zuvor gekündigt hat? Würde dann vermutlich wieder der ganze aufwendige Prozess mit Prüfung auf Anerkennung von Vorleistungen losgehen, obwohl die längst alle Unterlagen haben und es ja eigentlich nur um eine Fortsetzung geht?
    Ich wäre für jede Auskunft dankbar 🙂

    LG,
    Lena

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